interdizieren
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interdizieren — in|ter|di|zie|ren 〈V.〉 verbieten, untersagen [Etym.: <lat. interdicere] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
interdizieren — in|ter|di|zie|ren <aus gleichbed. lat. interdicere> (veraltet) 1. untersagen, verbieten. 2. entmündigen … Das große Fremdwörterbuch
Interdiktion — (lat.), Untersagung, unter der Herrschaft des französischen Rechts Bezeichnung für Entmündigung (s. d.); interdizieren, untersagen, verbieten; entmündigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interdiktion — (lat.), Untersagung; interdizieren, untersagen, verbieten … Kleines Konversations-Lexikon
Interdikt — In|ter|dịkt 〈n. 11〉 Verbot gottesdienstl. Handlungen als Kirchenstrafe ● jmdn., eine Gemeinschaft, einen Ort mit dem Interdikt belegen [<lat. interdictum „Verbot“] * * * Interdịkt [lateinisch interdictum »Verbot«] das, (e)s/ e, 1)… … Universal-Lexikon
Interdikt — In|ter|dikt das; [e]s, e <aus lat. interdictum »Verbot« zu interdicere, vgl. ↑interdizieren> Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht) … Das große Fremdwörterbuch